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14. Juli 2022
Was umfasst Vermögensnachfolgeplanung?

Die meis­ten Unternehmer/innen oder Fami­li­en machen sich erst sehr spät Gedan­ken um die Ver­mö­gens­nach­fol­ge­pla­nung. Vie­le wis­sen aber auch gar nicht was die Ver­mö­gens­nach­fol­ge­pla­nung alles umfasst. In der Regel eint alle der Wunsch Wer­te zu erhal­ten, zu meh­ren und har­mo­nisch wei­ter­zu­ge­ben. Die­se Wün­sche sind nicht tri­vi­al. Allein die For­mu­lie­rung kla­rer Zie­le unter Berück­sich­ti­gung viel­fäl­ti­ger Bedürf­nis­se und Befind­lich­kei­ten der Betei­lig­ten fällt schwer.

Zu Beginn einer Bera­tung benen­nen Man­dan­ten häu­fig nur ein­zel­ne oder rudi­men­tä­re Zie­le, wie etwa die Erb­schaft­steu­er zu ver­rin­gern. Der Unter­neh­mer spricht zunächst wie­der­holt von sei­ner Fir­ma, sieht sie nicht als einen Ver­mö­gens­wert unter vie­len. Es sind aber viel mehr als nur die­se Ziele.

Die Bera­tung beginnt mit einem ganz­heit­li­chen Über­blick. Es wird ein Fami­li­en­stamm­baum erstellt. Der ehe­li­che Güter­stand, die Zuord­nung von Ver­mö­gens­wer­ten zu jeder ein­zel­nen Per­son und die Kennt­nis über Eltern, Geschwis­ter und ehe­li­che wie unehe­li­che Kin­der. Hier kom­men schon die ers­ten wich­ti­gen Fra­gen auf:

  • Sind alle Ver­mö­gens­wer­te bei einem Ehe­gat­ten vereint?
  • Gibt es gemein­schaft­li­chen Besitz bei­spiels­wei­se mit Geschwis­tern oder Dritten?
  • Haben die Eltern Ver­mö­gen zu ver­er­ben oder kön­nen sie Unter­stüt­zung gebrau­chen, even­tu­ell erst zu einem spä­te­ren Zeitpunkt?
  • Wie ist die aktu­el­le und spä­ter gewünsch­te Ein­kom­mens­si­tua­ti­on aufgebaut?

All die­se Fra­gen füh­ren zu einem ganz­heit­li­chen finan­zi­el­len, in Ver­bin­dung mit dem recht­li­chen und steu­er­li­chen, Über­blick der Fami­li­en­si­tua­ti­on. Dar­aus erfolgt eine Viel­zahl von Bera­tungs­an­sät­zen für die Familie.

Für ein siche­res Fun­da­ment, auf dem eine ziel­füh­ren­de Bera­tung statt­fin­den kann, sind die genann­ten Infor­ma­tio­nen ele­men­tar wich­tig. Dadurch kann der Bera­ter die wich­tigs­ten Punk­te struk­tu­rie­ren und zeit­lich in eine to-do-Lis­te über­tra­gen. In allen Pha­sen des Gesprächs ist es jedoch enorm wich­tig auch das nicht aus­ge­spro­che­ne fest­zu­hal­ten und auf nicht finan­zi­el­le Aspek­te einzugehen.

Auf die­se Wei­se las­sen sich die Wün­sche in kon­kre­te Zie­le über­set­zen und doku­men­tie­ren. Danach kön­nen wich­ti­ge Fra­gen beant­wor­tet wer­den. Ist eine gesetz­li­che Erb­fol­ge sinn­voll und gewünscht? Ist ein Tes­ta­ment vor­han­den? In bei­den Fäl­len müs­sen Wech­sel­wir­kun­gen zwi­schen den Ver­mö­gens­wer­ten beach­tet werden.

Für den unter­neh­me­ri­schen Bereich gilt: Han­dels­recht bricht Erbrecht. Für jede Gesell­schaft gibt es einen Gesell­schafts­ver­trag, der Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen ent­hal­ten kann. Die­se Ver­ein­ba­run­gen gehen einer gesetz­li­chen oder will­kür­li­chen Erb­re­ge­lung vor. Fer­ner sind man­che Gesell­schafts­ver­trä­ge nicht mehr auf dem aktu­el­len Stand und soll­ten ent­spre­chend ange­passt werden.

Um wel­che Form von Gesell­schaf­ten han­delt es sich? Bei gewerb­lich gepräg­ten Gesell­schaf­ten ist eine steu­er­freie Unter­neh­mens­nach­fol­ge im Fami­li­en­kreis mit eini­gen Vor­aus­set­zun­gen mög­lich. Bei ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Gesell­schaf­ten las­sen sich mit leb­zei­ti­ger Anteils­über­tra­gung eini­ge Steu­er­frei­be­trä­ge nut­zen. Die gemein­sa­me Umset­zung ver­rin­gert Risi­ken, för­dert neue Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten zu Tage und ermög­licht das steu­er­op­ti­mier­te und har­mo­ni­sche Umset­zen even­tu­el­ler Über­tra­gun­gen. Was man nicht ver­ges­sen darf: Es ent­steht dadurch auch eine zufrie­de­ne und glück­li­che Situa­ti­on für die gan­ze Familie.