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16. März 2022
Was sich für Vermieter und Mieter in 2022 ändert

Neu­es Jahr neue gesetz­li­che Rege­lun­gen für Ver­mie­ter und Mie­ter. Es gibt eini­ge Anpas­sun­gen die teil­wei­se schnell umge­setzt wer­den müs­sen. Fer­ner sind es Ver­än­de­run­gen die Ver­mie­tern sowie Mie­tern Mehr­kos­ten brin­gen. Nach­fol­gend eine kur­ze Über­sicht über die Ver­än­de­run­gen im Einzelnen:

Kabel-TV-Kos­ten ab Dezem­ber 2021 kön­nen nicht mehr auf die Neben­kos­ten umge­legt werden

Für neu instal­lier­te Kabel­an­schlüs­se ab Dezem­ber 2021 kön­nen die Kos­ten für Inter­net auch nicht mehr bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en auf die Mie­ter umge­legt wer­den. Mie­ter müs­sen den Anbie­ter dann jeweils selbst wäh­len. Für Bestands­an­la­gen gilt dies erst ab dem 1. Juli 2024. Der Gesetz­ge­ber hat jedoch für den Eigen­tü­mer ein Son­der­kün­di­gungs­recht bis Ende Juni 2024 eingeräumt.

Heiz­kos­ten müs­sen den Mie­tern monat­lich mit­ge­teilt werden

Zum 1. Dezem­ber 2021 ist eine neue Heiz­kos­ten­ver­ord­nung in Kraft getre­ten. Die­se hält Ände­run­gen für Ver­mie­ter bereit. Ab 2022 müs­sen Ver­mie­ter Ihren Mie­tern eine monat­li­che Ver­brauchs- und Abrech­nungs­in­for­ma­ti­on zur Ver­fü­gung stel­len, sofern bereits fern­ab­les­ba­re Mess­ge­rä­te für den Wär­me­ver­brauch instal­liert sind. In der Infor­ma­ti­on müs­sen eini­ge zusätz­li­che Anga­ben, etwa zu den ent­hal­te­nen Steu­ern oder dem Brenn­stoff­mix, ent­hal­ten sein. Die­ses kann per E‑Mail oder Brief ver­sen­det wer­den. Falls noch kei­ne Fern­ab­le­se­ge­rä­te instal­liert sind, hat man noch bis 2026 Zeit zum Nachrüsten.

Ab Juli 2022 wer­den Miet­erhö­hun­gen schwieriger

Zum 1. Juli 2022 tritt das Gesetz zur Reform des Miet­spie­gel­rechts in Kraft. Für Städ­te mit über 50.000 Ein­woh­ner wird es eine Miet­spie­gel­pflicht geben. Für die Umset­zung bleibt ein Jahr Zeit. In Städ­ten mit mehr als 100.000 Ein­woh­ner sol­len zukünf­tig nur noch qua­li­fi­zier­te, nach wis­sen­schaft­li­chen Kri­te­ri­en erstell­te Miet­spie­gel, als Begrün­dung für Mie­t­an­pas­sun­gen gel­ten. Dar­über hin­aus sind wei­te­re Maß­nah­men zur Begren­zung von Miet­erhö­hun­gen beschlos­sen oder geplant: In Regio­nen mit ange­spann­ten Märk­ten wird die Kap­pungs­gren­ze für Miet­stei­ge­run­gen von 15% auf 11% inner­halb von drei Jah­ren abgesenkt.

Euro­pa­wei­te Zäh­lung von Immobilien

Mit Stich­tag 15. Mai 2022 wird eine Euro­pa­wei­te Zäh­lung von Immo­bi­li­en nach­ge­holt. Als Ver­mie­ter erhält man von den zustän­di­gen Ämtern Post, um Fra­gen zu Gebäu­de, Woh­nungs­grö­ßen, Bau­al­ter, Net­to­kalt­mie­te usw. zu beantworten.