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10. Februar 2021
Dubai wird zum Ruhestandsort für Privatiers und Penionären

Den Lebens­abend in Dubai ver­brin­gen: Die­sen Gedan­ken fin­den immer mehr Men­schen span­nend. Die Regie­rung der Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­te hat nun dar­auf reagiert und ein Visum für den Ruhe­stand ein­ge­führt. Das soll­ten Inter­es­sier­te wissen.

Dubai ist vie­len Men­schen vor allem als Urlaubs­pa­ra­dies bekannt. Dabei dient Dubai längst nicht mehr nur als Ort für einen kurz­wei­li­gen Auf­ent­halt. In den letz­ten Jah­ren hat sich jedoch Dubai zur Metro­po­le für Ruhe­ständ­ler und Pri­va­tiers ent­wi­ckelt. Nicht nur das Wet­ter son­dern auch der attrak­ti­ve Lebens­stil, die Gesund­heits- und die Well­ness­ver­sor­gung sind ein wich­ti­ges Asset. Für die­se Grup­pe ist Dubai ein attrak­ti­ves Ziel, denn die VAE erhe­ben kei­ne Ein­kom­mens­steu­er für Pri­vat­per­so­nen. Nun gibt es spe­zi­ell für die­se Inter­es­sier­ten das neue Reti­re­ment Visa.

Sinn und Zweck des Ruhestand-Visums

Seit dem 13.09.2020 ist es mög­lich, das soge­nann­te Reti­re­ment Visa für Dubai zu bean­tra­gen. Es han­delt sich um eine Art dau­er­haf­te Auf­ent­halts­er­laub­nis, denn das Visa kann alle fünf Jah­re nach Über­prü­fung der finan­zi­el­len Mit­tel ver­län­gert wer­den. Aktu­ell ist die Antrag­stel­lung nur in Dubai mög­lich. Die Inha­ber des Reti­re­ment Visas sind fer­ner dazu berech­tigt, sich in allen Emi­ra­ten aufzuhalten.

Dubai ist aller­dings nichts für Arme

Wer sich für das Reti­re­ment Visa ent­schei­det, soll­te zunächst wis­sen, dass der Antrag­stel­ler sich das dau­er­haf­te Leben in Dubai auch leis­ten kann. Des­we­gen müs­sen Inter­es­sier­te min­des­tens eines der vier Kri­te­ri­en erfüllen:

  • Ein monat­li­ches Ein­kom­men von 20.000 VAE-Dir­ham (AED), umge­rech­net ca. 4.446 EUR. Wer die Sum­me in einer ande­ren Wäh­rung angibt, bekommt eben­so Bestätigung.
  • Ein Spar­gut­ha­ben von min­des­tens 1 Mil­li­on AED (ca. 222.287 EUR) auf einem Kon­to in den VAE.
  • Immo­bi­li­en­ei­gen­tum im Wert von min­des­tens 2 Mil­lio­nen AED (ca. 444.573 EUR), wobei sich die Immo­bi­lie in Dubai befin­den muss. Aus­schlag­ge­bend dabei ist der Immo­bi­li­en­wert bei Erwerb.
  • Oder die Kom­bi­na­ti­on von Spar­gut­ha­ben und Immo­bi­li­en­ei­gen­tum mit einem Gesamt­ver­mö­gen von min­des­tens 2 Mil­lio­nen AED (ca. 444.573 EUR).

Berech­tigt zur Antrag­stel­lung für das soge­nann­te Ruhe­stands­vi­sum sind Per­so­nen ab 55 Jah­ren. Auch wer kei­ne dau­er­haf­te Auf­ent­halts­er­laub­nis (Resi­dence Visa) hat, darf also das neue Reti­re­ment Visa bean­tra­gen. Wer es ein­mal erhal­ten hat, darf den Ange­hö­ri­gen (Ehe­part­ner, Kin­der) eine dau­er­haf­te Auf­ent­halts­er­laub­nis zur Ver­fü­gung stellen.

Das Reti­re­ment Visa kos­tet unge­fähr 890 AED (ca. 198 EUR). Dazu kom­men noch Kos­ten für die ver­pflich­ten­de medi­zi­ni­sche Unter­su­chung, die Aus­stel­lung der Emi­ra­tes ID Card und eine Kran­ken­ver­si­che­rung, die man abschlie­ßen muss.

Die steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen für Deut­sche auf die Steu­er­pflicht hier in Deutsch­land muss mit einem Steu­er­be­ra­ter bespro­chen wer­den. Immo­bi­li­en­ver­mö­gen hier in Deutsch­land wird jedoch auch dann immer noch in Deutsch­land ver­steu­ert. Haben Sie Fra­gen? Kom­men Sie ger­ne auf mich zu.