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10. Februar 2019
Die Tücken der Anschlussfinanzierung bei Immobiliendarlehen

Im Zuge der Finanz­pla­nung ist es nicht nur wich­tig, das liqui­de Anla­ge­ver­mö­gen in regel­mä­ßi­gen Abstän­den anzu­schau­en. Auch der Bereich Finan­zie­run­gen bzw. Kre­di­te sind Bau­stei­ne, die einer regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung unter­lie­gen soll­ten. Bei vie­len blei­ben die pri­va­ten Finanz­an­ge­le­gen­hei­ten auf­grund von stres­si­gen Jobs, pri­va­ten The­men und fami­liä­ren Ver­pflich­tun­gen auf der Strecke.

Die­ses kann in eini­gen Fäl­len teu­er wer­den. Ins­be­son­de­re dann, wenn man ver­ges­sen hat, dass die ursprüng­li­che Finan­zie­rung aus­ge­lau­fen ist – die Bank die­se jedoch mit einem hap­pi­gen Kos­ten­auf­schlag um wei­te­re fünf Jah­re ver­län­gert hat. In man­chen Hypo­the­ken­ver­trä­gen steht eine Klau­sel, dass sich der Kre­dit um wei­te­re fünf Jäh­re zu einem hohen Zins­satz ver­län­gert, soll­te nach 15 Jah­ren die Rest­schuld nicht voll­stän­dig getilgt oder eine Anschluss­fi­nan­zie­rung aus­ge­han­delt wor­den sein.

Die­ser Fall zeigt, wie wich­tig es ist, sich früh­zei­tig um sei­ne Anschluss­fi­nan­zie­rung zu küm­mern bzw. jeman­den an sei­ner Sei­te zu haben, der unab­hän­gig dar­auf schaut und im bes­ten Fall sogar noch eigen­stän­dig dar­an denkt.

Die oben genann­ten Kne­bel­kon­di­tio­nen sind jedoch nicht die Regel. Nor­ma­ler­wei­se wird der Kre­dit nach Ende der Lauf­zeit zu varia­blen Zin­sen fort­ge­führt. Bei Hypo­the­ken­dar­le­hen mit varia­blem Zins erhe­ben die Ban­ken dabei einen Auf­schlag, der von Insti­tut zu Insti­tut unter­schied­lich aus­fällt. Die Zins­sät­ze für varia­ble Dar­le­hen lie­gen jedoch deut­lich über denen von Hypo­the­ken­kre­di­ten mit fes­ter Laufzeit.

Immo­bi­li­en­be­sit­zer, die es ver­passt haben, ihren Haus­kre­dit recht­zei­tig zu refi­nan­zie­ren und in ein auto­ma­ti­sches Anschluss­dar­le­hen mit varia­bler Zins­bin­dung gerutscht sind, kön­nen ihre Finanz­la­ge schnell wie­der ord­nen. Alle drei Mona­te sind die Dar­le­hen mit varia­blem Zins­satz künd­bar. Betrof­fe­ne Eigen­tü­mer haben damit die Mög­lich­keit, in die­ser Zeit einen neu­en Kre­dit­ver­trag mit fes­tem, nied­ri­ge­rem Zins­satz über die Rest­schuld abzuschließen.

Häu­fig bie­ten jedoch Mit­be­wer­ber bes­se­re Kon­di­tio­nen als der bis­he­ri­ge Kre­dit­ge­ber, um ein Neu­ge­schäft zu gene­rie­ren. Wel­che Aus­wir­kun­gen bereits Unter­schie­de im Nach­kom­ma­be­reich bei den Zins­kon­di­tio­nen haben, zeigt eine Bei­spiel­rech­nung über die Anschluss­fi­nan­zie­rung über einem Betrag von 100.000 Euro. Bei einer jeweils iden­ti­schen Monats­ra­te von 525 Euro ver­bleibt nach zehn Jah­ren bei einem Zins­satz von 1,3 Pro­zent nur noch eine Rest­schuld von 46.635 Euro. Bei einem Zins­satz von 1,6 Pro­zent sind nach die­ser Zeit hin­ge­gen noch 49.068 Euro offen. Aus der schein­bar gerin­gen Dif­fe­renz von 0,3 Pro­zent­punk­ten ergibt sich somit ein Betrag von 2.433 Euro, den der Nut­zer des Kre­dit­an­ge­bots mit dem tiefs­ten Zins­satz gegen­über der im Ver­gleich teu­ers­ten Offer­te ein­spart. Die­se Erspar­nis kann man bes­ser in einen Wert­pa­pier­spar­plan oder eine Ver­mö­gens­ver­wal­tung anlegen.

Ein Bank­wech­sel ist weder auf­wen­dig noch teu­er. Kos­ten fal­len für die Löschung des alten und die Ein­tra­gung des neu­en Gläu­bi­gers im Grund­buch an. Abhän­gig von der Höhe der Rest­schuld han­delt es sich dabei um Beträ­ge zwi­schen zumeist 150 und 350 Euro – mit­hin deut­lich weni­ger, als sich durch eine zins­güns­ti­ge­re Anschluss­fi­nan­zie­rung ein­spa­ren lässt.

Es gibt jedoch noch mehr Punk­te, die man berück­sich­ti­gen muss, zum Bei­spiel steu­er­li­che und recht­li­che The­men. Daher rate ich dazu, sich pro­fes­sio­nel­le unab­hän­gi­ge Unter­stüt­zung zu suchen.